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Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind Bewahrer der Naturheilkunde
Ihr Beruf ist geprägt von einer langen Tradition naturheilkundlicher und volkheilkundlicher Erfahrung.
Der Heilpraktiker-Beruf ist ein staatlich anerkannter, demokratisch legitimierter, selbstständiger Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes.
Heilpraktiker arbeiten auf ganzheitlicher Basis. Dieses Ganzheitsprinzip besagt, dass nicht nur die Symptome des Patienten behandelt werden, sondern er als ganze Einheit mit Körper, Geist und Seele betrachtet wird.
Der Heilpraktiker übt die Heilkunde eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten basiert auf Vorstellungen und Verfahrungen aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie miteinbezogen wird.
Die unterschiedlichen naturheilkundlichen Therapie -methoden regen die Selbstregulationskräfte des Organismus an.
Die Selbstheilungskräfte sind keine speziellen oder spezifischen Kräfte, sondern Ausdruck der allgemeinen Heilkraft der Natur, die in der Lebenskraft einer Persönlichkeit begründet ist.
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